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   BFH, 30.11.1992 - X B 54/92   

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https://dejure.org/1992,9470
BFH, 30.11.1992 - X B 54/92 (https://dejure.org/1992,9470)
BFH, Entscheidung vom 30.11.1992 - X B 54/92 (https://dejure.org/1992,9470)
BFH, Entscheidung vom 30. November 1992 - X B 54/92 (https://dejure.org/1992,9470)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.05.1992 - III B 163/92

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs

    Auszug aus BFH, 30.11.1992 - X B 54/92
    Ein Rechtsschutzinteresse besteht jedoch nur dann und insoweit, als die im Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs durchgesetzte Ablehnung der Richter in ein Rechtsmittelverfahren oder ein Nichtigkeitsverfahren gegen die Entscheidung in der Hauptsache eingebracht werden kann, an der die abgelehnten Richter - nach Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs - mitgewirkt haben (ausführlich Beschluß des Großen Senats des BFH vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217; BFH-Beschluß vom 8. Mai 1992 III B 163/92, BFHE 167, 299, BStBl II 1992, 675, worauf zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird).

    Der III. Senat hat deshalb in BFHE 167, 299, BStBl II 1992, 675 entschieden, daß eine Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Gesuchs auf Ablehnung von Richtern, die gemäß § 130 Abs. 1 FGO an einem Nichtabhilfebeschluß mitgewirkt haben, mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist.

  • BFH, 29.01.1992 - VIII K 4/91

    Vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts durch mangelhaften

    Auszug aus BFH, 30.11.1992 - X B 54/92
    Selbst bei weitestgehender Auslegung des § 21 g Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes - GVG - (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 8. November 1967 IV C 154/65, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1968, 811, und die im BFH-Beschluß vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252, unter 5 c zitierten Literaturnachweise) sind durch den Geschäftsverteilungsplan des X. Senats die dort aufgestellten Grundsätze gewahrt.
  • BFH, 30.11.1981 - GrS 1/80

    Ablehnung eines Richters - Befangenheit - Beschwerde - Mitwirkung des erfolglos

    Auszug aus BFH, 30.11.1992 - X B 54/92
    Ein Rechtsschutzinteresse besteht jedoch nur dann und insoweit, als die im Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs durchgesetzte Ablehnung der Richter in ein Rechtsmittelverfahren oder ein Nichtigkeitsverfahren gegen die Entscheidung in der Hauptsache eingebracht werden kann, an der die abgelehnten Richter - nach Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs - mitgewirkt haben (ausführlich Beschluß des Großen Senats des BFH vom 30. November 1981 GrS 1/80, BFHE 134, 525, BStBl II 1982, 217; BFH-Beschluß vom 8. Mai 1992 III B 163/92, BFHE 167, 299, BStBl II 1992, 675, worauf zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird).
  • BFH, 30.07.1990 - V R 49/87

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BFH, 30.11.1992 - X B 54/92
    Ihr fehlt das auch für das Beschwerdeverfahren erforderliche Rechtsschutzinteresse (vgl. z. B. Beschluß des erkennenden Senats vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325).
  • BVerwG, 08.11.1967 - IV C 154.65

    Ablehnung des Antrages auf eine Baugehmigung - Rechtmäßigkeit der angefochtenen

    Auszug aus BFH, 30.11.1992 - X B 54/92
    Selbst bei weitestgehender Auslegung des § 21 g Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes - GVG - (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 8. November 1967 IV C 154/65, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1968, 811, und die im BFH-Beschluß vom 29. Januar 1992 VIII K 4/91, BFHE 165, 569, BStBl II 1992, 252, unter 5 c zitierten Literaturnachweise) sind durch den Geschäftsverteilungsplan des X. Senats die dort aufgestellten Grundsätze gewahrt.
  • BFH, 28.06.1990 - X B 163/88

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Beschwerde

    Auszug aus BFH, 30.11.1992 - X B 54/92
    Ihr fehlt das auch für das Beschwerdeverfahren erforderliche Rechtsschutzinteresse (vgl. z. B. Beschluß des erkennenden Senats vom 28. Juni 1990 X B 163/88, BFH/NV 1991, 325).
  • BFH, 30.11.1992 - X B 50/92
    Auszug aus BFH, 30.11.1992 - X B 54/92
    Anmerkung: Im wesentlichen gleich entschieden hat der BFH in den Verfahren X B 50/92.
  • BFH, 20.03.1998 - X E 1/98

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen eine Kostenentscheidung

    Auf etwaige Verfahrensfehler des FG kommt es auch insoweit in diesem allein gegen die Kostenrechnung des Beschwerdeverfahrens eröffneten Erinnerungsverfahren grundsätzlich nicht an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. März 1989 X E 3/89, BFH/NV 1990, 51, und vom 30. November 1992 X B 54/92, BFH/NV 1993, 557, Ziff. 5 der Gründe; Gräber, a. a. O., vor § 135 Rz. 17 a, 19, m. w. N.).
  • FG Hamburg, 25.07.2013 - 3 K 145/12

    Gegenvorstellung und Richterablehnung nach Urteilsverkündung

    c) Einem nachträglichen Ablehnungsgesuch oder Befangenheitsantrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis auch insoweit, wie noch (Nicht-)Abhilfebeschlüsse des Richters über Beschwerden getroffen werden - wie hier am 12. Juli 2013 - oder zu treffen sind und das Rechtsmittelverfahren der nächsten Instanz eröffnen oder nicht einschränken (Beschlüsse BFH vom 25.07.1994 X B 22/94, BFH/NV 1995, 53; ferner vom 08.05.1992 III B 163/92, BFHE 167, 299, BStBl II 1992, 675; vom 30.11.1992 X B 54/92, BFH/NV 1993, 557).
  • BFH, 18.05.1995 - V E 1/95

    Einlegung einer Erinerung gegen einen Kostenansatz

    Diese Voraussetzungen sind nur erfüllt, wenn das Gericht gegen eindeutige gesetzliche Normen verstoßen hat und dieser Verstoß offen zutage tritt, oder wenn ein offensichtliches Versehen vorliegt (BFH-Beschluß vom 30. November 1992 X B 54/92, BFH/NV 1993, 557 m. w. N.).
  • BFH, 25.07.1994 - X B 22/94

    Geltendmachung einer nachträglichen Befangenheit eines Richters

    Sie sind selbst dann nicht aufhebbar, wenn das Ablehnungsgesuch sachlich begründet sein sollte (BFH-Beschlüsse vom 8. Mai 1992 III B 163/92, BFHE 167, 299, BStBl II 1992, 675; vom 30. November 1992 X B 54/92, BFH/NV 1993, 557; vom 2. Dezember 1992 X B 66/92, BFH/NV 1994, 31).
  • BFH, 20.06.1994 - XI E 2/94
    § 8 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG), wonach Kosten nicht erhoben werden, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, bietet keine Handhabe, die Rechtmäßigkeit einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung nochmals zu überprüfen (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. August 1988 VIII S 1/88, BFH/NV 1989, 316; in BFH/NV 1991, 701, und vom 30. November 1992 X B 54/92, BFH/NV 1993, 557).
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